Die lange Wartezeit hat ein Ende. Am kommenden Donnerstag, 10. Juni 2021 öffnet die Clubhausgaststätte des FC Neibsheim wieder ihre Pforten. Die Wirtsleute mit ihrem Team freuen sich darauf, im Innenraum und auf der großen Terrasse ihre Gäste endlich wieder mit italienischen Spezialitäten, Fisch und Fleischgerichten verwöhnen zu dürfen. Kühlschränke und Vorratsräume sind befüllt, die Getränke stehen gekühlt bereit.
Die aktuellen Hygienevorschriften aufgrund der Corona-Pandemie müssen penibel beachtet werden und sind sehr komplex. Wie zuletzt gelten natürlich die grundsätzlichen AHA-Regeln wie Maskenpflicht bis zum Tisch, Abstand halten und Erfassen der Kontaktdaten. Zusätzlich müssen die Gäste entweder vollständig geimpft oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Coronatest vorweisen. Die Gaststättenpächter bieten vor Ort einen Corona-Selbsttest gegen Kostenbeteiligung an. Zutritt erhält nach aktueller Rechtslage – wie in allen gastronomischen Betrieben – nur wer geimpft, genesen oder getestet ist und die erforderlichen Nachweise vorlegen kann. Auf der großen Sonnenterrasse können die Gäste aufgrund der aktuellen Regelungen ohne Impfnachweis oder Test bewirtet werden.
Erstmals können sich Gäste im FC-Clubhaus wieder am Donnerstag, 10. Juni ab 17 Uhr bewirten lassen. Die geplanten Öffnungszeiten sind von Dienstag bis Samstag jeweils von 17 Uhr bis 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 11.30 Uhr bis 22 Uhr. Nach 22 Uhr ist „Sperrstunde“ und Montag wie gehabt Ruhetag. Die bisherige Belieferung mit Speisen kann mit dem Ende des Lockdowns nicht mehr angeboten werden, der Bestell- und Abholservice besteht jedoch weiterhin. Auch etliche Spiele der Fußball-Europameisterschaft, die am 11. Juni startet, können zusammen mit Gleichgesinnten im Clubhaus auf dem großen Bildschirm verfolgt werden. Der FC Neibsheim und die Clubhauswirtsleute Gül und Luigi freuen sich auf viele hungrige und durstige Besucher und Besucherinnen und weisen darauf hin, dass alle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung strikt eingehalten werden müssen. Etwaige Lockerungen oder geänderte Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben.